Leistungskatalog für Wohnungseigentümergemeinschaften

Auszug aus unseren Leistungskatalog für Wohnungseigentümergemeinschaften:

Kaufmännische Verwaltung

  • Einrichtung eines Verwaltungskontos auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Abwicklung des gesamten Geldverkehrs (Lastschrifteinzüge und Überweisungen)
  • Buchhaltung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, mit den im WEG erlaubten Abgrenzungen bei Heiz- und Wasserkostenabrechnungen, wenn diese durch Zähler erfasst werden.
  • Kontrolle der regelmäßigen und fristgemäßen Hausgeldeingänge
  • zeitnahes Mahnen rückständiger Hausgelder
  • Erledigung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren
  • Abwicklung von Versicherungsschäden unter Berücksichtigung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
  • Verwahrung der gemeinschaftlichen Gelder und zinsbringende Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Eingabe der Daten bei Ablesediensten zur Erstellung der jährlichen Heizkostenabrechnung
  • Wohngeldabrechnung unter Berücksichtigung des BGH-Urteils 44/09 (Ausweis der Soll- und Ist-Rücklage) nach der Musterabrechnung des Verbandes der Nordrhein-Westfälischen Immobilienverwalter e.V.
  • Darstellung der kaufmännischen Objektsituation (Zins- und Rücklagenentwicklung, Forderungen, Verbindlichkeiten, etc.)
  • Erstellung der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne
  • Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen bzw. außerordentlichen Eigentümerversammlung
  • Anpassung der Verträge in Kooperation mit unseren Versicherungsmakler.
  • Abschluss und Überwachung aller vertraglich geregelter Leistungen und Gegenstände (Hausmeister-Service, Winterdienst, Wartungen, Instandsetzungen, etc.)  

Technische Verwaltung

  • Erstellung eines Instandhaltungsplans
  • Rechtzeitige Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen, Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Einholung von Angeboten
  • Auftragsvergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Handwerker.
  • Überwachung aller am Objekt geplanten und ausgeführten Arbeiten
  • Technische Inaugenscheinnahme und Beurteilung des gemeinschaftlichen Eigentums durch regelmäßige Objektbegehung
  • Prüfung aller abgerechneten Bauleistungen 
  • Prüfung aller abgerechneten technischen Dienstleistungen
  • Beratung bei Modernisierungen auf den Stand der aktuellen Technik
  • Einleitung von Notmaßnahmen zur Verhinderung von Folgeschäden

Persönliche Betreuung

  • Korrespondenz mit Eigentümern, Versorgern, Behörden, etc.
  • Gute Erreichbarkeit
  • Direkter Ansprechpartner
  • umfassende Beratung bei Fragen hinsichtlich Ihres Wohnungseigentums
  • Regelmäßiger Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat
  • Information an alle Eigentümer bei unvorhergesehenen Ereignissen
  • Überwachung der Hausordnung und Rügen bei Missachtung
  • Unterstützung bei Wohnungsverkauf bzw. bei Vermietung des Sondereigentums